Die Bundesregierung irrt: Abhören ist legal. 1968 erließ die damalige deutsche Regierung einen Erlass, dass jeder Bürger der BRD auch ohne Grund und ohne richterliche Sanktionierung abgehört werden durfte. Der große Lauschangriff war geboren und wurde im GG verankert. Die NSA wurde 1952 gegründet. Die damalige Regierung der BRD musste der USA schriftlich versichern, dass die Abhörmaßnahmen der NSA legal seien. Auch dieses musste im GG festgelegt werden. Grund der damaligen Aktionen waren der eiserne Vorhang und der kalte Krieg. Nachdem sich BK Schröder wegen dem Irak-Krieg als nicht verlässlich erwies, wollte man von einem neuen Emporkömmling (Frau Merkel) natürlich alles wissen. Schließlich kam sie aus der "Kälte". Hatte sie Stasiverbindungen? Wie ist ihr Verhältnis zu Russland? Wie schaut es mit ihrer Bündnistreue aus? Dies alles wurde legal ermittelt. Der Vertrag darüber aus dem Jahre 1952 befindet sich im geschützten Keller des Bundeskanzleramtes. Herr Friedrich und Frau Merkel müssen sich nur dahin begeben.
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