Donnerstag, 14. Januar 2016

Da wird Frau Merkel und Herr Gauck Schnappatmung bekommen

Mit ihr aber auch einige Atlaten, die ihr bisher bedingungslos gefolgt sind und sich hörig wie Schoßhunde verhalten. Könnte also dieses Bild bald nicht nur für Frau Merkel Tatsache werden?
Andererseits frage ich mich, warum Herr Seehofer nicht schon zu Beginn der Asylantenschwemme das Handtuch geworfen hat und die Koalition kündigte. Aber lest selbst, worauf sich mein Blogeintrag bezieht: Düsseldorf. Hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer Entscheidung, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, die Verfassung gebrochen? Die CSU droht damit, das in Karlsruhe klären zu lassen. Zulässig dürfte eine Klage sein. Von Reinhold Michels: Über Horst Seehofer scheint ungeachtet aller zur Schau gestellten Kampfeslust die Abendsonne des politischen Lebens. Außerdem würde bei einer denkbaren Klage Bayerns gegen die Bundesregierung wegen einer vorübergehend oder dauerhaft aus den Fugen geratenen Grenzsicherung nicht so wie 1973 Opposition gegen Regierungspartei stehen. Denn Seehofers CSU ist Teil der großen Koalition in Berlin. Die CSU hat schließlich den von ihr unterstellten Rechtsbruch Merkels nicht politisch verhindert oder wenigstens durch Austritt aus der Regierung unterstrichen. Die notwendige verfassungsrechtliche Munition hätten CSU und damit der Freistaat Bayern neuerdings im Köcher. Sie wurde ihnen jetzt nicht von einem Münchner Allerwelts-Advokaten, sondern vom Bonner Staatsrechtslehrer und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, geliefert. Ihn kann Berlin nicht als juristisches Gutachter-Leichtgewicht abtun, ohne sich lächerlich zu machen. Di Fabio weist in seiner Expertise dem potenziellen Kläger Bayern einen Weg zu einer sogenannten Organklage nach Artikel 93 des Grundgesetzes.Zulässig dürfte die Klage sein. Ob sie auch begründet ist und mit der höchstrichterlichen Feststellung endet, dass die folgenreiche Aufgabe des deutschen Grenzregimes für syrische Flüchtlinge (oder solche, die sich als Syrer ausgaben) im Spätsommer einen Bruch der Verfassung darstellte, ist naturgemäß noch nicht zu beantworten. Ein anderer Großmeister des Staatsrechts, der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, sprang im "Handelsblatt" seinem Kollegen Di Fabio zur Seite. Papier sagte, die von Merkel ausgelöste unkontrollierte Einwanderung manifestiere "ein partielles Versagen des Staates als Garant von Freiheit und Sicherheit gegenüber seinen Bürgern". Papier fuhr fort, was das höchste Gericht vielleicht einst per Urteil feststellen könnte: "Die Bundesregierung hat Grenzen überschritten. Die engen Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts sind gesprengt worden."
Di Fabio und Papier bekräftigen, dass es keine rechtsfreien Räume bei der Sicherung der Außengrenzen geben dürfe. Das ist in einem Staat, in dem jegliches staatliche Handeln unter der Herrschaft des Rechts steht, eigentlich selbstverständlich. Merkels humanitär begründete Außerkraftsetzung europäischer, eventuell auch deutscher Rechtsregeln wie des Verfassungsgrundsatzes der wechselseitigen Bundestreue (Artikel 20) zwischen Bund und Ländern könnte per Gerichtsentscheid für alle Zukunft untersagt werden. Di Fabio sagt es so: Das Grundgesetz sei nicht dafür da, den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis zu sichern. Bundestreue bedeutet eben, dass Bund und Gliedstaaten aufeinander Rücksicht zu nehmen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten haben. Konkret: Wenn die Kanzlerin, übrigens ohne vorherige Einbeziehung des Parlaments, die Bundesländer, vor allem große Grenzländer wie Bayern, durch ihre Hereinspaziert-Entscheidung rücksichtslos in die Pflicht nimmt, könnte sie den aus Artikel 20 hergeleiteten Grundsatz wechselseitiger Bundestreue gebrochen, zumindest sehr strapaziert haben. Was Merkel dem europäischen Verbund durch ihre regelwidrige Großherzigigkeit (manche im EU-Ausland nennen es moralischen deutschen Imperialismus) angetan hat, steht auf einem anderen Blatt. Für Di Fabio ist eins klar: dass der Bund bei allem politischen Gestaltungsspielraum wirksame Einreise-Kontrollen vornehmen müsse, falls die angepeilte EU-Außengrenzen-Sicherung nicht funktioniert. Genau das will Bayern, übrigens im Sinne beinahe sämtlicher deutscher EU-Nachbarn. Quelle und den Beitrag komplett lesen:

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