Freitag, 7. August 2015

Wo Bundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas verkehrt liegen.

Wolfgang Neskovic 06.08.2015 Generalbundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas haben Unrecht, es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz Wer und was sind verfassungsrechtliche Analphabeten? Bei den strafrechtlichen Ermittlungen wegen Landesverrates gegen die Journalisten von netzpolitik.org lassen sich diese Fragen schnell beantworten. Generalbundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas haben sich diese Kennzeichnung durch ihre öffentlichen Äußerungen zur angeblichen Unabhängigkeit der Justiz zu Recht erworben. Warum? Sie können offensichtlich unsere Verfassung nicht lesen. Es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz: Das ist eine publizistische Fata Morgana, ein Märchen. Nach dem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt allein den Richterinnen und Richtern anvertraut. Nur sie genießen Unabhängigkeit. Im Grundgesetz findet sich nicht die geringste Andeutung dafür, dass die Institution Justiz bzw. die Gerichte als solche Unabhängigkeit beanspruchen können. Das Grundgesetz hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Institutionen mit der Unabhängigkeitsgarantie zu versehen, sondern es hat das personale Element hervorgehoben und nur einer ganz bestimmten Personengruppe - den Richterinnen und Richtern - Unabhängigkeit zugesichert. Wörtlich heißt es hierzu in Art. 92: "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; ...". Durch die Verwendung des Wortes "anvertraut" wird diese personengebundene Betrachtungsweise des Grundgesetzes auch sprachlich prominent hervorgehoben. Und in Art. 97 das Grundgesetzes ist unmissverständlich festgelegt: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ...". Weiterlesen und Quelle:http://www.heise.de/tp/artikel/45/45649/1.html

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